Heizspiegel Mieterverein Mieterbund Backnang

Heizgutachten

So bestellen Sie Ihr persönliches Heizgutachten

Etwa 130 Euro gibt jeder deutsche Haushalt im Schnitt jeden Monat für Energie aus. Etwa 75 Prozent davon gehen allein auf das Konto der Heizung. Wer seine Energiekosten langfristig senken will, sollte sich also in erster Linie um die Sparpotenziale beim Heizen kümmern. Ein mehrseitiges Heizgutachten hilft Ihnen dabei und zeigt, wo Sie zu viel bezahlen.

60.000 Haushalte mit Heizgutachten

Das Heizgutachten ist ein Service der gemeinnützigen co2online GmbH aus Berlin. Seit 2004 prüfen die Experten Heizkostenabrechnungen und erstellen individuelle Heizgutachten. Bislang haben bundesweit knapp 60.000 Haushalte ein Heizgutachten bestellt und von den darin enthaltenden Informationen profitiert.

So einfach bestellen Sie Ihr Heizgutachten

1. Drucken Sie das Bestellformular und füllen Sie es aus.

2. Kopieren Sie Ihre Heizkostenabrechnung bzw. Rechnung des Energielieferanten.

3. Senden Sie das Formular und die Kopie bitte an:

co2online gemeinnützige GmbH
Heizgutachten
Hochkirchstraße 9
10829 Berlin

4. Sie erhalten von co2online per E-Mail eine Rechnung in Höhe von 35 Euro je bestelltes Heizgutachten (E-Mailadresse erforderlich, ansonsten werden zusätzlich 2 Euro Porto- und Bearbeitungsgebühr berechnet).

5. Sie überweisen den Rechnungsbetrag per Vorkasse innerhalb von 21 Tagen. Die nötigen Informationen zu Ihrer Zahlung finden Sie auf der Rechnung.

Nach etwa vier Wochen erhalten Sie die Analyse der Heizwerte Ihres Gebäudes bzw. Ihrer Wohnung wunschgemäß per Post oder E-Mail.

Wichtige Hinweise vor der Bestellung eines Heizgutachtens

Um Ihnen ein aussagekräftiges Heizgutachten liefern zu können, benötigt co2online je nach Energieträger verschiedene Daten von Ihnen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Informationen für das Erstellen eines Heizgutachtens erforderlich sind – und in welchen Fällen es nicht möglich ist, ein Heizgutachten zu erstellen.

Das sollten Sie wissen, bevor Sie ein Heizgutachten bestellen:

  • Erstellt werden kann ein Heizgutachten für die Energieträger ErdgasFernwärmeNachtstromHeizölNahwärme und Flüssiggas.
  • Mieter und Hauseigentümer mit Fernwärme schicken bitte die gesamte Heizkostenabrechnung. Für ein aussagekräftiges Heizgutachten werden die die Rechnungsdaten für die Wohnung und das gesamte Gebäude benötigt.
  • Mieter mit Gasetagenheizungen senden uns bitte die Energierechnung. Diese muss mindestens einen Zeitraum von einem Jahr abdecken, damit aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden.
  • Hauseigentümer, die mit Erdgas und Heizöl aus einem Tank heizen, senden uns bitte ebenfalls die vergangene Energierechnung des Lieferanten und eine Angabe zum ungefähren Verbrauch. Sollten Sie die Rechnung nicht zur Hand haben, können Sie den Jahresverbrauch auch schätzen und uns den Preis, zu dem Sie eingekauft haben, mitteilen.
  • Egal, ob Sie mit Erdgas, Heizöl, Fernwärme oder Nachtstrom heizen: Geben Sie bitte nach Möglichkeit das Baujahr Ihres Hauses so genau wie möglich an. Die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes gültigen Gesetze und Verordnungen geben uns wichtige Hinweise, in welchem energetischen Mindestzustand sich Ihr Gebäude befindet.

Generell kann ein Heizgutachten bundesweit für jeden Mieter und Eigentümer sowie verschiedene Energieträger produziert werden. Allerdings gibt es bestimmte Konstellationen, bei denen aus Gründen der Aussagefähigkeit und Genauigkeit der Daten kein Heizgutachten produziert werden kann.

Kein Heizgutachten kann erstellt werden,

  • wenn verschiedene Nutzergruppen ein Gebäude nutzen (z.B. Gewerbe und Wohnen, Ferienwohnungen),
  • wenn die Adressdaten auf der Abrechnung geschwärzt sind,
  • wenn der Abrechungszeitraum kürzer/länger als ein Jahr ist,
  • wenn die Abrechnung fehlt,
  • wenn mehrere Energieträger genutzt werden (z.B. Heizöl und Erdgas),
  • wenn innerhalb des Abrechungszeitraums eine Umstellung der Energieträger stattgefunden hat,
  • und wenn es sich um gewerblich genutzte Räume handelt.